Hausordnung der Naturpark-MS Bad Zell

Wir Lehrerinnen und Lehrer…

  • bemühen uns um ein gutes Unterrichtsklima und ein positives Verhältnis zwischen Eltern, Lehrer:innen und Schüler:innen. 
  • beaufsichtigen Ihr Kind ab 7.20 Uhr, während des Unterrichts und in den Pausen – nicht in den Mittagspausen. 
  • begleiten Ihr Kind bis in die Garderobe und entlassen es dort.
  • entlassen Ihr Kind (bei vorhersehbarem Unterrichtsentfall) nach schriftlicher Verständigung

informieren Sie...

  • bei Unfällen, bei Stundenplanänderungen.
  • rechtzeitig über Schularbeits- und Testtermine und über den Lernerfolg.
  • bei Gefährdung des Schulabschlusses Ihres Kindes (Frühwarnsystem)
  • bei auftretenden Erziehungsschwierigkeiten.
  • über Schulveranstaltungen (Zeit, Ort, Kosten, Treffpunkt und Zeit der Entlassung).
  • beginnen und beenden den Unterricht rechtzeitig. 
  • tragen wichtige Informationen in einen Stehkalender in der Klasse ein (Klassenordner, Fehlende, Termine).
  • sorgen dafür, dass die Schulsachen in die Wandfächer eingeordnet werden, die Tafel am Ende jeder Stunde(Klassenordner) gelöscht wird, die Bank- und Wandfächer am Ende des Unterrichts geräumt werden und die Klasse - wenn nötig – gekehrt wird.
  • räumen mit den Schülerinnen und Schülern zu Weihnachten, Semester, Ostern und vor den großen Ferien die Bankfächer.

Sie erreichen uns

  • während der Sprechstunden, nach Terminvereinbarung, an den Elternsprechtagen oder beim KEL-Gespräch.

Wir Eltern…

  • schicken unsere Kinder rechtzeitig und regelmäßig zur Schule.
  • informieren die Schule bis spätestens 7:45 Uhr mündlich über die Ursache des Fernbleibens und bestätigen die Dauer der Abwesenheit schriftlich durch eine Entschuldigung.
  • geben eine Turnbefreiung schriftlich bekannt (Anwesenheitspflicht des Schülers/der Schülerin in der Schule) oder ärztliches Gutachten (keine Anwesenheitspflicht).
  • verwenden das Mitteilungsheft als Kommunikationsmittel und unterschreiben Mitteilungen.
  • bezahlen und überweisen Geldbeträge rechtzeitig.
  • halten vereinbarte Termine ein.
  • holen das Handy unseres Kindes nach der Unterrichtszeit in der Schule ab, wenn sich unser Kind nicht an die Vereinbarungen mit der Schule hält.
  • beschaffen rechtzeitig die notwendigen Schulsachen und überprüfen sie Abständen auf Vollständigkeit.
  • übernehmen die Haftung für mutwillig beschädigtes Schuleigentum.
  • bemühen uns um Zusammenarbeit in allen pädagogischen Belangen.

Wir Schülerinnen und Schüler …

Vor Unterrichtsbeginn:

Wir…

  • kommen pünktlich in die Schule und geben bei Verspätung den Grund an.
  • betreten die Schulräume nicht in Straßenschuhen, sondern stellen sie in den Spind auf die Ablagefläche.
  • benutzen nur den vorderen Schuleingang (Unterrichtsende, Mittagspausen).
  • sind beim Läuten in der Klasse.

Im Unterricht:

Wir…

  • sind zu Unterrichtsbeginn auf unserem Platz und haben die Unterrichtsmaterialien vorbereitet.
  • bemühen uns Arbeitsaufträge sorgfältig zu erfüllen, gehen mit allen Arbeitsmitteln sorgsam um und kleben Arbeitsblätter sauber ein.
  • geben Hausübungen, Unterschriften pünktlich ab.
  • verwenden die Bankfächer nur für die Materialien der jeweiligen Stunde.

In den Pausen:

Wir…

  • verlassen die Klassen in den kurzen Pausen nur für dringende Angelegenheiten (WC).
  • verhalten uns rücksichtsvoll und unterlassen im Schulgebäude Laufen, Lärmen und Schreien.
  • verlassen das Schulgebäude nur mit Genehmigung des Lehrers/der Lehrerin.
  • kippen die Fenster nur.
  • lassen Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, zu Hause.
  • verwahren neue Medien (Handy) unhörbar im Spind, bei Nichteinhaltung muss das Handy abgegeben werden und nach dem Unterricht von den Eltern abgeholt werden.
  • benutzen neue Medien im Unterricht nur in Absprache mit dem Lehrer/der Lehrerin.
  • tragen im Schulhaus keine Kappen oder andere Kopfbedeckungen (Ausnahme: EHH, Krankheitsfall, rel. Gründe).

Allgemeines

Wir…

  • gehen höflich und respektvoll miteinander um, dazu gehört auch das höfliche Grüßen am Morgen bzw. das Aufstehen am Stundenbeginn.
  • sind wir höflich zu Gästen, begrüßen sie freundlich, zeigen ihnen den Weg und sprechen sie per „Sie“ an.
  • achten unsere MitSchüler:innen, lachen und verspotten niemanden, weil wir das auch selbst nicht erleben möchten.
  • behandeln sämtliche Anlagen und Einrichtungen der Schule schonend und halten sie sauber.
  • trennen den Müll sorgfältig.
  • nehmen die uns übertragenen Ämter (Klassensprecher, Klassenordner, …) ernst.
  • behandeln das Eigentum anderer mit Sorgfalt und stehen dazu, wenn etwas kaputt geht.
  • kauen in der Schule keine Kaugummis.
  • trinken keine Energiedrinks.

Positives Verhalten wird anerkannt und Anreize für gewünschtes Verhalten werden gesetzt.

Mehrfache oder grobe Verletzungen der Verhaltensvereinbarung ziehen Konsequenzen nach sich,
die in § 47 des Schulunterrichtsgesetzes geregelt sind:

  • Aufforderung, Zurechtweisung.
  • Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten , auch in der Freizeit (zu Hause oder in der Schule).
  • Beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin und/oder unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten.
  • Verwarnung oder Versetzung in eine andere Klasse.
  • Androhung des Ausschlusses durch die Klassenkonferenz bzw. Ausschluss durch die
    Klassenkonferenz.
  • Die genannten Erziehungsmittel können von Lehrpersonen, vom Klassenvorstand, von der Schulleitung und in besonderen Fällen auch von der Schulbehörde angewendet werden.
  • Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen verpflichten sich, die Verhaltensvereinbarungen zu respektieren und alles zu tun, um ein harmonisches Zusammenleben zu fördern.

Turnsaalordnung

Für den Turnsaaltrakt gelten die zusätzlichen Bestimmungen der Marktgemeinde Bad Zell.

Aufenthalt im Schulgebäude in der unterrichtsfreien Zeit

BESTIMMUNGEN DER MARKTGEMEINDE BAD ZELL

  • Unsere Schüler:innen dürfen ab 6.30 Uhr bzw. in den Pausen zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht im Schulgebäude anwesend sein. 
  • Die für diesen Aufenthalt verfügbaren Räumlichkeiten werden von der Schule vorher festgelegt. 
  • Eine Beaufsichtigung ist für diese Zeit nicht vorgesehen.